"Haftverschonung für den Täter ist weiterer Tritt ins Gesicht"28.04.2011, 13:59 Uhr Tritte gegen den KopfDer 29-jährige Berliner war am Karsamstag am Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße von dem 18-jährigen Tatverdächtigen mit Fußtritten gegen den Kopf schwer verletzt worden. Der Angreifer stellte sich später der Polizei. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen, er wurde allerdings wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Fall und das Vorgehen der Berliner Justiz sorgte für eine heftige Diskussion über den Umgang mit jugendlichen Gewalttätern. Vorwurf der "Kuscheljustiz"Die Berliner Justiz ging am Mittwoch in einer Erklärung auf die teilweise aggressive Berichterstattung der Medien zu dem Fall ein. Zuvor hatte die Berliner Zeitung "B.Z." auf ihrem Titelblatt ein Foto des Richters veröffentlicht, der den mutmaßlichen Täter bis Prozessbeginn auf freien Fuß gesetzt hatte. Der Richter habe auf Grundlage von Recht und Gesetz entschieden und dürfe "nicht an den Pranger gestellt werden", heißt es in der Erklärung der Präsidenten von Kammergericht und Amtsgericht. Zudem wandten sie sich gegen den Vorwurf der "Kuscheljustiz". In Berlin würden Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren häufiger als in anderen Städten nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt. aus: Berliner Zeitung (Webseite) |